UPDATE zum Bundesinfektionsschutzgesetz
Wettkampftennis im Einzel erlaubt!
Bis Freitag herrschte noch viel Unklarheit darüber, wie sich die „Bundesnotbremse“ konkret auf den organisierten Sport auswirkt. Die Sportministerkonferenz hat sich nun mit den Ausführungen des Infektionsschutzgesetzes zum Thema Sport befasst und Auslegungshinweise verfasst, die in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern verbindlich sind.
Der LSBH hat die Ausführungen der Auslegungshinweise zusammengefasst. Hier die wichtigsten (noch einmal) im Überblick:
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (also bis einschließlich 13 Jahre)
Über die oben genannte Regelung hinaus dürfen Kinder kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben.
Achtung! Im Gesetz heißt es ergänzend: "Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen."
Die „nach Landesrecht zuständige Behörde“ ist immer das jeweilige kommunale Gesundheitsamt.
Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres (also ab 14 Jahre)
Es ist lediglich kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands möglich.
Darf Sport auf gedeckten Sportanlagen (z.B. Sporthallen) durchgeführt werden?
Das Gesetz differenziert bei der Sportausübung von Personen ab 14 Jahren nicht zwischen Ausübung im Freien, sowie auf ungedeckten und in gedeckten Anlagen. Entsprechend des Wortlautes des Gesetzes ist die Sportausübung im Freien, in ungedeckten (z.B. Sportplätze) und gedeckten (z.B. Sporthallen) Sportanlagen also erlaubt.
Ist Wettkampfsport erlaubt?
Laut Gesetz ist die „Ausübung von Sport nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten“ ohne zwischen Training und Wettkampf zu differenzieren.
Dort, wo ein Wettkampf unter der Einhaltung der einschränkenden Vorgaben des IfSG möglich ist - wie z.B. beim Tennis-Einzel -, darf ein solcher auch stattfinden.
Dürfen mehrere 5er-Gruppen auf einem Sportplatz Sport ausüben?
Laut Gesetz ist die kontaktlose Sportausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern (Alter: maximal 13 Jahre) erlaubt. Eine Aussage darüber, wie die Sportstätte beschaffen sein soll oder ob mehrere Gruppen auf einer Sportstätte zugelassen sind, enthält das Gesetz nicht.
Es ist grundsätzlich nur eine Gruppe je eindeutig abgegrenztem Sportfeld zugelassen, um eine Begegnung verschiedener Gruppen zu vermeiden (z.B. eine Gruppe je einem Tenniscourt).
Was ist unter Anleitungsperson zu verstehen?
Dies sind Übungsleiterinnen und Übungsleiter bzw. der Trainerinnen und Trainer aber auch Betreuerinnen und Betreuer.
Die Anleitungsperson kann auch mehrere Gruppen parallel oder nacheinander anleiten.
Alle Ausführungen zu den Auslegungshinweisen finden Sie hier. www.htv-tennis.de
Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100, gelten wieder die von der Hessischen Landesregierung erlassenen Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Diese ermöglichen gegenüber der "Bundesnotbremse" zumindest ein gewisses Mehr an Sport (lesen Sie hier). www.htv-tennis.de
03.05.2021
Hans-Jürgen Schneider
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