Neue Trainingsmöglichkeiten ab 08. März 2021
Hessische Landesregierung beschließt erste Lockerungen im Sport seit November
Die hessische Landesregierung hat die ersten Lockerungen im Amateur- und Freizeitsport seit Dezember beschlossen. Die neuen Regelungen treten am 08. März in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich 28. März.
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist demnach nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt.
Was genau bedeutet das nun für den Trainingsbetrieb? Was ist Indoor, was Outdoor erlaubt?
Gemäß den Auslegungshinweisen der Landesregierung Hessen (S. 18f.) ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Bedingungen möglich:
Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen möglichst zur verzichten.
Der Trainingsbetrieb ist in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten, muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden. Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können auf Außensportanlagen Kinder bis einschließlich 14 Jahre ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.
Wie sieht es mit dem Wettkampfbetrieb aus? Sind Turniere möglich? Wie steht es um die Medenrunde?
Der Wettkampfbetrieb bleibt zunächst auch weiterhin bis einschließlich 28. März ausgesetzt. Alle in diesem Zeitraum geplanten Turniere müssen daher abgesagt bzw. verschoben werden.
Für die Medenrunde können wir auch weiterhin optimistisch sein, dass wir wie geplant starten können. Im Hintergrund arbeiten wir aber selbstverständlich auch wieder an möglichen Alternativen, sodass wir für alle Gegebenheiten vorbereitet sind.
APPELL
Die neuesten Lockerungen sind das Ergebnis eines verantwortungsbewussten Handelns unserer hessischen Sportgemeinde in den letzten Monaten. Erneut können wir uns als eine der wenigen über dieses Vertrauen glücklich schätzen. Umso mehr sind die neuen Beschlüsse mit Vorsicht zu genießen und es liegt in unser aller Verantwortung gewissenhaft damit umzugehen - gerade jetzt wo die Inzidenzwerte erneut leicht ansteigen. Daher der Appell: halten Sie sich sowohl auf als auch fernab vom Tennisplatz dringend an die gesetzlichen Vorgaben. Und natürlich wie immer an die AHA-Regeln (Abstand - Hygiene - Alltagsmaske) denken!
08.03.2021
Hans-Jürgen Schneider
Donaustraße 15
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