Tennistraining auch weiterhin erlaubt
Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis 14. Februar
Bundes- und Landesregierung haben erneut die aktuellen Kontaktbeschränkungen frühzeitig bis zum 14. Februar verlängert. Gute Nachricht für den Tennissport in Hessen: Es kann weiter gehen wie bisher!
Das hessische Corona-Kabinett hat die seit Anfang November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zum 11. Januar verschärft. Die Einschränkungen für den Sport bleiben aber unverändert - bis einschließlich 31. Januar.
Freizeit- und Amateursport ist demnach auch weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Grundsätzlich bleiben die Sportanlagen also geöffnet, solange der jeweilige Betreiber (Kommune/Kreis/Verein) keine anderslautende Regelung trifft.
Tennistraining auch weiterhin erlaubt!
Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis 14. Februar
Bundes- und Landesregierung haben erneut die aktuellen Kontaktbeschränkungen frühzeitig bis zum 14. Februar verlängert. Gute Nachricht für den Tennissport in Hessen: Es kann weiter gehen wie bisher!
Das hessische Corona-Kabinett hat die seit Anfang November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zum 11. Januar verschärft. Die Einschränkungen für den Sport bleiben aber unverändert - bis einschließlich 31. Januar.
Freizeit- und Amateursport ist demnach auch weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Grundsätzlich bleiben die Sportanlagen also geöffnet, solange der jeweilige Betreiber (Kommune/Kreis/Verein) keine anderslautende Regelung trifft.
Bedeutet für das Tennistraining:
Einzeltraining (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler)
der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt (keine Turniere, keine Mannschaftsspiele)
Wie darf trainiert werden?
Grundsätzlich ist nur Einzeltraining erlaubt, d.h. zwei Spieler oder ein Trainer mit einem Spieler! Es befinden sich also maximal zwei Personen auf einem Tennisplatz.
Es gibt darüber hinaus weiterhin die Ausnahme, dass ein Trainer das Spiel von maximal zwei Personen coachen kann, wenn er neben dem Platz steht - also auch nicht an der Bank, am Netzpfosten oder am Hochstuhl. Der Trainer darf bei dieser Form also nicht ins Training eingreifen, sondern lediglich verbal mit großem Abstand coachen! Eine Ausnahme für das Trainieren von Personen aus einem gemeinsamen Haushalt (z.B. Geschwister) gibt es nicht!
Der HTV empfiehlt ausdrücklich nur die Durchführung von Einzeltraining.
In der aktuellen Situation dürfen wir uns in Hessen glücklich schätzen, dass Tennis als einige der wenigen Sportarten noch durchgeführt werden darf!
Uns erreichen leider immer mehr Meldungen, dass sich einige wenige Trainer*innen hier nicht an die gesetzlichen Anforderungen halten.
Wir appellieren daher dringlichst: im Sinne aller Trainerinnen und Trainer - bitte halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen!
Hans-Jürgen Schneider
Donaustraße 15
35260 Stadtallendorf
Telefon: +49 6428 9301-0
Fax: +49 6428 9301-33