Hessische Landesregierung beschließt weitere Lockerungen ab 06. Juli
Bislang sah die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ein Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie ein Verbot bei der Nutzung von Vereinsräumen vor.
Mit der neuen Verordnung hat das Land Hessen diese Verbote gekippt und weitere Lockerungen beschlossen, die mit dem 6. Juli in Kraft treten und vorerst bis 16. August gelten.
Zuschauer im Sportbetrieb erlaubt!
Die Lockerungen zum Sportbetrieb im Überblick:
Der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel erlaubt.
Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss.
Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze).
Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise und Corona-Auflagen für Veranstaltungen (siehe § 1 Abs. 2b).
Vereins- und Versammlungsräume können nun wieder genutzt werden.
Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel.
Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Lesefassung – Stand 06. Juli 2020)
Die neuen Lockerungen werden entsprechend auf die HTV-Durchführungsbestimmungen umgesetzt und sind ab sofort gültig:
Hans-Jürgen Schneider
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