Einladung Kreismeisterschaften 2024
Der Tenniskreis Marburg-Biedenkopf veranstaltete am 17. August 2024 sein beliebtes Vorstandsturnier auf der Anlage des TC Stadtallendorf. Als Dankeschön für die ehrenamtlichen Arbeiten waren die Vorstandsmitglieder aller angeschlossenen Vereine eingeladen.
Im Tenniskreis Marburg-Biedenkopf fanden die Jugendkreismeisterschaften statt. Ausgetragen wurden die Spiele auf der Tennisanlage des TV 1906 Cölbe.
Diesjährige Mitgliederversammlung der Tenniskreis hielt ab, am 9. März 2024, im Chausseehaus Aurelia, Cölbe.
Diesjährigen Jugendmeisterschaften wurde am 17. und 18. Februar 2024 in der Tennishalle in Amöneburg ausgerichtet.
Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2024
Im Tenniskreis Marburg-Biedenkopf fanden am Himmelfahrtswochenende die Jugendkreismeisterschaften statt.
Anbei ein Artikel der Oberhessischen Presse.
Am 28. Mai 2023 fand die Jubiläumsfeier in Kirchhain statt - TSV 50 Jahre Tennisabteilung.
Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung am 18. März 2023 wählten die Mitglieder Thomas Demuth (TV Wehrda) zum neuen Stellvertreter des Vorsitzenden Hans-Jürgen Schneider.
Hans-Jürgen Schneider ehrte die Schriftführerin Petra Rochow für 35 Jahre als erste Vorsitzende des TC Schwabendorf mit der Goldenen Ehrennadel.
Zudem wurde mitgeteilt, das die Sommer-Jugendkreismeisterschaft am Himmelsfahrtwochenende auf den Plätzen des TV Michelbach, nach zwei Jahren Auszeit wieder stattfindet
Am 25. Februar 2023 fand die 40-jährige Jubiläumsveranstaltung mit 130 Tenniskreis-Gästen und 30 Akteuren in der Stadthalle Stadtallendorf statt.
Hans-Jürgen Schneider war am 23. Februar 1983 einer der 6 Gründungsmitglieder danach war Hans-Jürgen Schneider 2. Vorsitzender und Schriftführer des Tenniskreises Marburg-Biedenkopf bis 1995.
Seit 1995 ist Hans-Jürgen Schneider 1. Vorsitzender des Tenniskreises Marburg-Biedenkopf.
Der Tenniskreis Marburg-Biedenkopf engagiert sich für den Zusammenhalt der Vereine. Die Mitgliederpflege und Aktivität der Vereine werden begleitet, durch regelmäßige Medenspiele, Jugendtraining sowie Kreismeisterschaften für Erwachsene und Jugendliche.
Die Messe MEMO-BAUEN mit dem Themenbereich "Gesund und Aktiv" fand erneut in Marburg statt. In Halle 6 war der Tenniskreis Marburg-Biedenkopf vertreten.
Der Vorstand des Tenniskreises Marburg-Biedenkopf lädt zu seinem Vorstandsturnier ein und bittet um rege Teilnahme
Die Tennisabteilung des TSV Kirchhain führt im September ihr 1. LK Turnier durch und lädt dazu herzlich ein
Die Tennisabteilung des TSV Kirchhain führt im September ihr 1. LK Turnier durch und lädt dazu herzlich ein
Der Tenniskreisvorstand lädt herzlich ein zur Mitgliederversammlung 2022 am Samstag, 25. Juni 2022 um 15:00 Uhr ins Tennisheim des TC Stadtallendorf
Der Vorstand des Tenniskreises Marburg lädt herzlich ein zu den diesjährigen Jugendkreismeisterschaften vom 27. bis 29. Mai 2022 in Kirchhain und Niederklein. Zur Austragung kommen die Wettbewerbe U8 bis U18
3G in Tennishallen
Erste Corona-Lockerungen seit November
Seit heute, den 04. März, gilt in Hessen eine neue Corona-Schutzverordnung, die zum ersten Mal seit November Lockerungen für den Tennissport beinhaltet.
Grundlegend gilt noch immer:
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Es wird auch weiterhin zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen unterschieden. Allerdings gilt in gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) ab sofort die 3G-Regel – nicht mehr länger die 2G-Plus-Regel.
Heißt: In einer Tennishalle dürfen nun alle Personen anwesend sein, welche die 3G-Regel erfüllen (Geimpfte, Genesene und Getestete).
Im Freien ist das Sportreiben – wie bisher – vollumfänglich und ohne Einschränkungen für alle Personen möglich.
Wann gilt man als getestet? Wer ist für die Einhaltung der 3G-Regel verantwortlich? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier: https://www.htv-tennis.de/coronamaßnahmen
Die neue Verordnung gilt ab sofort und soll mit Ablauf des 19. März außer Kraft treten. Es ist davon auszugehen, dass dann alle größeren Einschränkungen – also auch die 3G-Regel in Sporthallen – wegfallen werden. Natürlich werden wir zu gegebenem Zeitpunkt noch einmal detailliert darüber informieren.
04.03.2022
Inklusiver Tag für Menschen mit und ohne Behinderung
"Tennis für Alle" in Wetzlar und Laubach
Von Rolf Birkhölzer
"Tennis für Alle" - unter diesem Motto veranstalten der TC Wetzlar und der TC Laubach gleichzeitig am 6. März 2022 von 14 bis 17 Uhr in der Tennishalle, Im Bodenfeld, in Wetzlar und der Sport- und Kulturhalle, Felix-Klipstein-Weg 26, in Laubach einen inklusiven Tennis-Tag für Menschen mit und ohne Behinderung. Dabei soll interessierten Sportlern, Trainerinnen und Trainern, Betreuerinnen und Betreuern sowie Interessierten von inklusiven Projekten die Sportart Tennis in einer spielerischen Einführung nähergebracht werden, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung den Zugang bisher nicht gefunden haben.
Der Aktionstag wird gemeinsam unterstützt vom Hessischen Tennis-Verband, Special Olympics Hessen und dem Hessischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband. Die Veranstaltungen sind Aktionen im Rahmen des von der Aktion Mensch Stiftung geförderten Projekts "Wir gehören dazu - Menschen mit geistiger Behinderung im Sportverein." Die Veranstaltungen sind Aktionen im Rahmen des von der Aktion Mensch Stiftung geförderten Projekts "Wir gehören dazu - Menschen mit geistiger Behinderung im Sportverein." Interessierte Trainerinnen und Trainer und Vereinsvorsitzende, die einfach mal hospitieren möchten, sind ebenfalls herzlich willkommen.
Das Tennis-Equipment wird von den Vereinen gestellt, lediglich Sportschuhe mit heller und glatter Sohle sind mitzubringen. Der HTV wird zudem Tennisrollstühle zur Verfügung stellen, damit interessierte Besucher:innen den tollen Sport direkt selbst einmal ausprobieren können. Kosten entstehen keine, denn die Teilnahme am Schnuppertag ist kostenfrei.
In Bezug auf Corona gelten vor Ort die Regelungen der dann gültigen Landesverordnung sowie die Hygienemaßnahmen.
Beim TC Wetzlar wird vorab um Anmeldung gebeten, beim TC Laubach ist keine Anmeldung nötig.
KONTAKTE
TC Wetzlar
Im Bodenfeld, 35576 Wetzlar
Sybille Volck (0178 – 491 4966) und Ute Schmidt (0171 – 6555 981),
E-Mail: info@tc-wetzlar.de
TC Laubach
Sport- u. Kulturhalle, Felix-Klipstein-Weg 23, 35321 Laubach
Kontakt: Dirk Oßwald, E-Mail: tennisfueralle@tc-laubach.de
Flyer
Die Sieger der Winter-Jugendmeisterschaften 2022 stehen fest.
Neue Hessenmeister der U14 sind Emilia Brune und Mats Egbring.
2G-Regel im Sport
In Tennishallen jetzt nur noch Geimpfte und Genesene erlaubt!
Seit heute, den 25. November, gelten neue Regelungen für den Sportbetrieb in Hessen. Auf der Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) bereits vorzeitig überarbeitet. Die wichtigste Änderung im Sport: Für Erwachsene gilt künftig die 2G-Regelung in gedeckten Sportstätten. Tennis in der Halle ist für Personen über 18 Jahre also nur noch dann möglich, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Gemäß § 20 (Sportstätten) der CoSchuV gilt in Hessen auch weiterhin: Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich.
Neu ist die 2G-Regelung für gedeckte Sportanlagen. Demnach dürfen in einer Tennishalle nur noch Personen mit vollständigem Impfschutz oder Genesenennachweis anwesend sein.
Ausgenommen hiervon sind
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis nachweisen.
Für diesen Personenkreis reicht ein Testnachweis nach § 3 Satz 1 Nr. 3 oder 5 aus:
Antigenschnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht (max. 24 Std.)
Testheft für Schülerinnen und Schüler
Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschulte Kinder sind von jeglicher Nachweispflicht befreit.
3G-Regelung für Beschäftigte
Eine Sonderregelung besteht zudem für Beschäftigte in Sportstätten: Unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich aktiv sind, gelten für sie die Arbeitsschutzregelungen des Bundes. Vor Betreten der Sportstätte müssen sie nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G).
Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt.
Das heißt: Nicht Geimpfte bzw. nicht genesene Trainer müssen täglich einen negativen Coronatest nachweisen. Gültig sind die folgenden Testnachweise:
PCR-Test (max. 48 Std.)
Antigenschnelltest / kostenloser Bürgertest (max. 24 Std.)
Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Sportstättenbetreibers oder einer von ihm beauftragten Person
Für die Kontrolle und Dokumentation der Tests ist der Sportstättenbetreiber verantwortlich.
Auswirkungen auf die Wintermedenrunde und den Turnierbetrieb
Spielerinnen und Spieler, die nicht geimpft oder genesen sind, muss der Zutritt zur Tennishalle verweigert werden.
Ausgenommen hiervon ist der oben genannte Personenkreis: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Der entsprechende Testnachweis ist dann mitzuführen.
Weiterführende Informationen und Fragen finden Sie auch immer beim LSBH.
lsbh - FAQs zum Thema Corona
25.11.2021
Hans-Jürgen Schneider
Donaustraße 15
35260 Stadtallendorf
Telefon: +49 6428 9301-0
Fax: +49 6428 9301-33